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Wie können Unternehmen Ihren Mitarbeiter Gesundheitsförderung steuerfrei anbieten?

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Von der Einkommensteuer befreit sind der geldwerte Vorteil aus

die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

Die Lohnsteuerrichtlinien als Rechtsmeinung des Finanzministeriums führen dazu unter anderem Folgendes aus:

Die Angebote können im Konkreten laut Meinung des Finanzministeriums nur folgende Handlungsfelder umfassen:

Je Handlungsfeld listen die Lohnsteuerrichtlinien auch detailliert auf, welche Berufsgruppen die Maßnahmen durchzuführen haben.

Impfungen sind jedenfalls steuerfrei. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test des Arbeitnehmers, ist dies ebenfalls steuerfrei.

Wenn der Arbeitgeber im weit überwiegend eigenen Interesse Untersuchungs- oder Impfkosten trägt, ist dies kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wie z. B. bei vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Impfungen zur Vermeidung einer Berufskrankheit.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Rumkugel - stock.adobe.com

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